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Halten Sie sich nicht penibel an diese Vorgabe, fliegt Ihr häusliches Arbeitszimmer aus Ihren Betriebsausgaben
Die Vorschriften rund um das frühere Steuersparmodell Nr. 1 wurden immer weiter verschärft, sodass viele Steuerzahler die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entweder nur noch begrenzt oder gar nicht mehr absetzen können. Das neue BFH-Urteil sorgt aber noch einmal für eine deutliche Verschärfung. So müssen Sie Ihre Aufzeichnungspflichten sowohl inhaltlich als auch zeitlich strikt einhalten. Ich zeige Ihnen, wie Sie diese Bombe ganz einfach entschärfen (BFH-Urteil vom 24.3.2026, Az. VIII R 6/24, veröffentlicht am 15.5.2026).
Markus Kahr
28.06.2026
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2 Min Lesezeit
Unternehmer nutzte das Dachgeschoss und einen Raum im Erdgeschoss als Büro
Der Urteilsfall betrifft einen Unternehmer, der unter anderem Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielte. Sein Einfamilienhaus besteht aus Keller, Erd- und Obergeschoss sowie einem ausgebauten Dachgeschoss. Seine selbstständige Tätigkeit übte der Unternehmer in dem als Arbeitszimmer eingerichteten Dachgeschoss aus. Daneben nutzte er eine im Erdgeschoss gelegene Bibliothek.
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