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Haben Sie Umsatzsteuer in anderen EU-Ländern gezahlt? Verschenken Sie kein Geld und stellen Sie Ihren Erstattungsantrag noch bis zum 30.9.2025!
Erwerben Sie Waren oder beziehen Sie Dienstleistungen, können Sie sich die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer von Ihrem Finanzamt erstatten lassen. Das Prinzip funktioniert auch bei im EU-Ausland gezahlten Steuerbeträgen. Allerdings nutzen Sie dafür nicht Ihre gewohnte Voranmeldung, sondern einen Antrag auf Vorsteuervergütung. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie an Ihr Geld kommen.
Timm Haase
28.07.2025
·
2 Min Lesezeit
Voraussetzung 1: Ansässigkeit und Umsätze
Sie können sich die in einem EU-Land (z. B. in Spanien oder Italien) gezahlte Vorsteuer grundsätzlich erstatten lassen. Die erste und wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie
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