Voraussetzungen für die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Gesellschaftsvermögen
Ein Grundstück gehört zum Vermögen Ihrer Gesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG, wenn:
- Ihre Gesellschaft das Grundstück aufgrund eines Rechtsträgerwechsels (§ 1 Absatz 1 GrEStG) erworben hat. Ein solcher Rechtsträgerwechsel umfasst z. B. den Erwerb eines Grundstücks durch Kauf, Tausch oder andere Übertragungen, die nach § 1 GrEStG steuerpflichtig sind.
- Ein Grundstück gehört auch dann zum Vermögen Ihrer Gesellschaft, wenn Ihre Gesellschaft die Verwertungsbefugnis innehat (§ 1 Absatz 2 GrEStG).
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