Tax-News

Grünes Licht für das Landesgrundsteuergesetz in Baden-Württemberg

Der Bundesfinanzhof hat in 2 Verfahren am 22.4.2026 entschieden, dass die Berechnung zur Bewertung von Grundstücken in Baden-Württemberg nach dem Landesgrundsteuergesetz verfassungskonform ist (Az. II R 26/24 und II R 27/24).

Markus Kahr

28.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Der erste Urteilsfall II R 26/24 betrifft eine Eigentümerin eines mit einem 2-Familienhaus aus dem Jahr 1968 bebauten Grundstücks in Karlsruhe. Das Grundstück hat eine Größe von circa 1.100 m². Der Gutachterausschuss Karlsruhe ermittelte einen Bodenrichtwert von 510 €/m². Das Finanzamt ermittelte den Grundstückswert mit 565.000 € (1.100 m² x Bodenrichtwert von 510 €/m²).

Hiermit war die Eigentümerin nicht einverstanden. Sie vertrat die Auffassung, dass der Bodenrichtwert nicht für die gesamte Fläche angesetzt werden darf. Für eine Grundstückstiefe von 40 m sei sie aber damit einverstanden.

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