Tax-News

Gewerbeverlust bleibt auch bei einem Asset Deal bestehen

Die Richter des BFH haben die Frage entschieden, ob ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust bei einem Verkauf entfallen kann. Dieser Verlust bleibt laut dem BFH bestehen, wenn eine Kapitalgesellschaft den verlust-verursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals (eines besonderen Unternehmensverkaufs) weiterveräußert (vgl. BFH-Urteil vom 25.4.2024, Az. III R 30/21, veröffentlicht am 5.9.2024).

Markus Kahr

07.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Im Urteilsfall hatte eine GmbH als Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH & Co. KG im Jahr 2011 deren Gewerbeverlust übernommen. Dieser war durch eine die Verschmelzung verursachte Anwachsung des KG-Vermögens entstanden. Der in den Feststellungsbescheiden zum vortragsfähigen Gewerbeverlust festgestellte Gewerbeverlust der KG blieb bei der GmbH erhalten. Im Jahr 2013 verkaufte die GmbH ihr operatives Geschäft durch Übertragung aller Vermögenswerte (Asset Deal). Diesen Vorgang wertete der Fiskus nun anders und berücksichtigte den von der KG übernommenen Gewerbeverlust nicht mehr. In seinen Augen sei der Gewerbeverlust mit dem Asset Deal der GmbH untergegangen.

Mein Tipp

Sind Sie in einer ähnlichen Situation, achten Sie darauf, dass das Finanzamt Ihnen Ihren übernommenen Gewerbeverlust nicht streitig macht. Gerade in den Fällen, in denen Sie Unternehmen miteinander verschmelzen, prüfen Sie Ihre Steuerbescheide ganz genau.

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