Solche Aussagen sollen künftig nur dann zulässig sein, wenn sie durch objektive Nachweise belegt werden können. Dabei dürfen diese nicht pauschal für das gesamte Produkt gelten, wenn sie lediglich auf einzelne Aspekte zutreffen. Zudem soll die Angabe „klimaneutral“ zukünftig unzulässig sein, wenn sie sich ausschließlich auf die Kompensation von Emissionen durch den Erwerb von CO₂-Zertifikaten bezieht.
Der Gesetzesentwurf zielt daneben auch auf Finanzdienstleistungsverträge ab. So soll es z. B. nicht mehr zulässig sein, nur den „Zustimmen-Button“ optisch bzw. grafisch hervorzuheben. Auch sollen Verbraucher nicht mehr wiederholt zu einer Auswahl aufgefordert werden dürfen, wenn sie bereits eine Auswahl getroffen haben.