GWG müssen selbstständig nutzbar sein
Denken Sie an geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), kommt Ihnen sicherlich direkt die Sofortabschreibung und die damit verbundene Steuerersparnis in den Sinn. Dass diese nicht in allen Fällen die beste Wahl ist, werde ich Ihnen später noch aufzeigen. An erster Stelle muss zunächst die Überlegung stehen, welche konkreten Voraussetzungen ein GWG zu erfüllen hat, um als solches klassifiziert zu werden. Neben der reinen Wertgrenze, also der Höhe der Anschaffungskosten, ist hier insbesondere die Art der Nutzbarkeit entscheidend.