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Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahresabschluss: Diese Details können Ihr Ergebnis in die richtige Richtung lenken

Gehen Sie doch mal mit offenen Augen durch Ihr Unternehmen und betrachten Sie die vorhandenen Wirtschaftsgüter. Was meinen Sie, welche davon aus buchhalterischer Sicht als geringwertig gelten? Diese Unterscheidung ist relevant, hängt davon doch die besondere steuerliche Würdigung ab. Ich zeige Ihnen, worauf es bei Ihrer Jahresabschlusserstellung ankommt.

Timm Haase

09.02.2026 · 7 Min Lesezeit

GWG müssen selbstständig nutzbar sein

Denken Sie an geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), kommt Ihnen sicherlich direkt die Sofortabschreibung und die damit verbundene Steuerersparnis in den Sinn. Dass diese nicht in allen Fällen die beste Wahl ist, werde ich Ihnen später noch aufzeigen. An erster Stelle muss zunächst die Überlegung stehen, welche konkreten Voraussetzungen ein GWG zu erfüllen hat, um als solches klassifiziert zu werden. Neben der reinen Wertgrenze, also der Höhe der Anschaffungskosten, ist hier insbesondere die Art der Nutzbarkeit entscheidend.

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