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Gelten Erstattungszinsen bei der Gewerbesteuer als Einnahmen? Was der BFH jetzt entschieden hat

Als Profi im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen wissen Sie, dass bestimmte Aufwendungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung unberücksichtigt bleiben und damit die Steuerlast nicht reduzieren. Ein prominentes Beispiel dafür ist die Gewerbesteuer selbst und die darauf entfallenden Nebenleistungen wie etwa Zinsen. Doch gilt das auch für Zins-Erstattungen? Diese Frage hat nun der BFH entschieden.

Timm Haase

22.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Dieser Sachverhalt wurde verhandelt

Das Urteil vom 26.9.2025 (Az. IV R 16/23, veröffentlicht am 5.2.2026) betrifft eine Personengesellschaft, die eine Erstattung der zu viel gezahlten Gewerbesteuer und damit auch Erstattungszinsen erhielt. Das Unternehmen vertrat in der Folge die Auffassung, in Anlehnung an das Abzugsverbot für Gewerbesteuer und Nebenleistungen nach § 4 Abs. 5a EStG, dass auch Einnahmen aus Zinserstattungen nicht der Gewerbesteuer zu unterwerfen seien.

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