Dieser Sachverhalt wurde verhandelt
Das Urteil vom 26.9.2025 (Az. IV R 16/23, veröffentlicht am 5.2.2026) betrifft eine Personengesellschaft, die eine Erstattung der zu viel gezahlten Gewerbesteuer und damit auch Erstattungszinsen erhielt. Das Unternehmen vertrat in der Folge die Auffassung, in Anlehnung an das Abzugsverbot für Gewerbesteuer und Nebenleistungen nach § 4 Abs. 5a EStG, dass auch Einnahmen aus Zinserstattungen nicht der Gewerbesteuer zu unterwerfen seien.