Lohnvielfalt in der Gastronomie: ein Einfallstor für Fehler
In der Gastronomie treffen Sie auf eine ungewöhnlich breite Mischung an Beschäftigungsverhältnissen. Neben Ihrem festangestellten Personal setzen Sie je nach Auslastung und Saison regelmäßig auch Minijobber ein. Entsprechend unterschiedlich ist die Vergütung: Während Ihre Stammkräfte ein festes Monatsgehalt beziehen, werden Minijobber meist stundenbasiert bezahlt. Unabhängig davon gilt für alle der Mindestlohn, den Sie zwingend einhalten müssen. Gerade bei Minijobbern kommen zudem besondere Aufzeichnungspflichten hinzu, die in der Praxis häufig unterschätzt werden.
Damit ist es aber nicht getan. Gerade in der Gastronomie spielen Zuschläge eine zentrale Rolle. Öffnungszeiten am Abend oder in der Nacht werfen die Frage nach steuerlich relevanten Nachtzuschlägen auf. Hinzu kommen Einsätze an Wochenenden und Feiertagen sowie Sachbezüge wie Verpflegung oder Unterkunft. Sie merken schnell: Die Lohnabrechnung in Ihrem Betrieb ist alles andere als trivial und bietet zahlreiche Ansatzpunkte für Fehler.
Mindestlohnverstöße: Ein gefundenes Fressen für Prüfer
Ein häufiger Ansatzpunkt für Beanstandungen ist die Missachtung der Mindestlohnvorgaben. Gerade dabei sollten Sie besonders sorgfältig arbeiten. Denn neben Finanzamt und Berufsgenossenschaft prüft auch der Zoll im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit, und die Gastronomie gehört ausdrücklich zu den besonders überwachten Branchen.