Was Ihr Finanzamt als Kinderbetreuungskosten anerkennt
Unter Kinderbetreuungskosten versteht Ihr Finanzamt Ausgaben, die Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte für die Betreuung Ihrer Kinder aufbringen. Diese Betreuung kann durch verschiedene Einrichtungen oder Personen erfolgen, wie zum Beispiel:
- einen Kindergarten
- eine Kindertagesstätte
- einen Kinderhort oder Ganztagsschulen
- eine Unterbringung in einem Internat
- eine Tagesmutter oder einen Tagesvater
- eine Kinderfrau, eine Erzieherin oder ein Erzieher
- einen Angehörigen
Diese Ausgaben erkennt Ihr Finanzamt nicht als Kinderbetreuungskosten an, Sie können sie nicht steuerlich geltend machen: