Mit diesen Maßnahmen soll die Wirtschaft wieder in Schwung gebracht werden
Bei allen beschlossenen Maßnahmen im Koalitionsvertrag handelt es sich zunächst um schlichte Absichtserklärungen. Damit Sie tatsächlich von den Neuregelungen profitieren können, müssen die Regelungen in ein Gesetz gepackt werden. Das jeweilige Gesetz enthält dann die Details zu den einzelnen Regelungen. Wenn der erste Entwurf vorliegt, gibt es vielfach noch Änderungsverschläge, die berücksichtigt werden. Anwendbar ist das Gesetz aber erst dann, wenn es der Bundespräsident unterschrieben hat. Sofern für Sie bzw. Ihr Unternehmen eine der nachfolgenden geplanten Änderungen bzw. Neuerungen interessant sein sollte, setzen Sie unter „O. k.“ ein Kreuzchen. So finden Sie schnell die für Sie interessanten Punkte.