FRAGE: Ein befreundeter Unternehmer sagte mir, dass mein Finanzamt meine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen nachversteuern darf, wenn meine Zusammenfassende Meldung an das BZSt nicht richtig ist. Jetzt würde ich gerne wissen, ob das auf alle Umsätze zutrifft und wie ich mich davor schützen kann.
Stimmt die Aussage meines Geschäftsfreundes? Haben Sie ein paar Informationen hierzu?