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Betriebliches Gesundheitsmanagement: Nicht jeder Unfall steht unter Versicherungsschutz

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements an. Doch nicht jede Aktivität, die vom Arbeitgeber finanziert wird, steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts München hin (Urteil vom 22.7.2026, Az. S 9 U 498/25).

Timm Haase

07.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Im verhandelten Fall nahm eine Arbeitnehmerin an einer vom Arbeitgeber geförderten Massage teil. Als sie im Anschluss mit ölverschmierten Füßen ausrutschte und sich verletzte, machte sie einen Arbeitsunfall geltend. Das Gericht sah jedoch keinen ausreichenden Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit.

Die Gesundheitsmaßnahme sei dem persönlichen Lebensbereich der Beschäftigten zuzuordnen gewesen. Daher bestehe kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

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