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Firmen-Pkw und Umzug: Nullnummer für den Prüfer

Stellen Sie Ihrem Mitarbeiter einen Pkw auch für dessen Privatfahrten zur Verfügung, besteuern Sie den geldwerten Vorteil für seine Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte. Wie Sie hier rechnen, wenn Ihr Mitarbeiter innerhalb eines Monats umzieht, zeige ich Ihnen im Folgenden.

Markus Kahr

07.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fiskus besteuert die Umzugsfahrten zusätzlich

Zieht Ihr Mitarbeiter innerhalb eines Monats um, wird seine Wohnung näher zu seiner bisherigen ersten Tätigkeitsstätte liegen. Den geldwerten Vorteil ermitteln Sie für diese Wege mit dem Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises.

Für jede Fahrt zur oder von der weiter entfernten Wohnung nach seinem Umzug setzen Sie einen Zuschlag von 0,002 % zur 1-%-Regelung an. Hier besteuern Sie aber nur die Mehrkilometer zwischen der bisherigen und der neuen Wohnung.

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