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Finanzierung anbieten, aber richtig: umsatzsteuerliche Risiken bei der Kreditgewährung
Im Wirtschaftsleben sind Zahlungsaufschübe alltäglich. Ob durch Stundung, Ratenzahlung oder Zielverkauf – häufig fließt das Geld nicht sofort. Doch Vorsicht: Wird die Finanzierung separat
vereinbart, kann sie umsatzsteuerlich als eigene Kreditleistung zu behandeln sein. Beachten Sie die folgenden Punkte, um steueroptimal zu agieren.
Jörg Wilde
14.07.2025
·
1 Min Lesezeit
Kredit oder bloßer Zahlungsaufschub? Die steuerliche Abgrenzung ist für Sie wichtig
Die Kreditgewährung im Zusammenhang mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung ist für Sie nach dem UStAE (Abschnitt 3.11 UStAE) in der Regel eine eigenständige Leistung. Eine bloße Verbindung zwischen Lieferung und Finanzierung reicht für eine einheitliche Gesamtleistung nicht aus. Maßgeblich für Sie sind die 3 folgenden Kriterien:
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