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Finanzierung anbieten, aber richtig: umsatzsteuerliche Risiken bei der Kreditgewährung

Im Wirtschaftsleben sind Zahlungsaufschübe alltäglich. Ob durch Stundung, Ratenzahlung oder Zielverkauf – häufig fließt das Geld nicht sofort. Doch Vorsicht: Wird die Finanzierung separat vereinbart, kann sie umsatzsteuerlich als eigene Kreditleistung zu behandeln sein. Beachten Sie die folgenden Punkte, um steueroptimal zu agieren.

Jörg Wilde

14.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Kredit oder bloßer Zahlungsaufschub? Die steuerliche Abgrenzung ist für Sie wichtig

Die Kreditgewährung im Zusammenhang mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung ist für Sie nach dem UStAE (Abschnitt 3.11 UStAE) in der Regel eine eigenständige Leistung. Eine bloße Verbindung zwischen Lieferung und Finanzierung reicht für eine einheitliche Gesamtleistung nicht aus. Maßgeblich für Sie sind die 3 folgenden Kriterien:

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