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Finanzamt oder Finanzgericht? So reichen Sie Ihre Klage richtig ein

Wenn Sie sich gegen einen Steuerbescheid wehren und Klage erheben möchten, führt der Weg grundsätzlich zum Finanzgericht. Das ergibt sich eindeutig aus § 64 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). In der Praxis gibt es jedoch eine Besonderheit, die viele kennen, und heute leicht falsch einschätzen: die Möglichkeit, eine Klage auch beim Finanzamt einzureichen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.

Jörg Wilde

01.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Wenn Sie sich gegen einen Steuerbescheid wehren und Klage erheben möchten, führt der Weg grundsätzlich zum Finanzgericht. Das ergibt sich eindeutig aus § 64 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). In der Praxis gibt es jedoch eine Besonderheit, die viele kennen, und heute leicht falsch einschätzen: die Möglichkeit, eine Klage auch beim Finanzamt einzureichen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.

Der Grundsatz für Sie: Klage gehört zum Finanzgericht



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