Frage: Vor einiger Zeit habe ich die Begriffe „Festsetzungsverjährung“ und „Zahlungsverjährung“ gehört. So recht kann ich damit nichts anfangen. Es wäre toll, wenn Sie die Begriffe erklären und auf die Unterschiede bzw. auf deren praktische Bedeutung eingehen könnten.
Antwort: In der Tat sorgen beide Begriffe in der Praxis immer wieder für Verwirrung. Unterscheiden können Sie die beiden Begriffe wie folgt: