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Fehler 6: Sie sind bei Ihren geringwertigen Wirtschaftsgütern in die Abschreibungs-Falle geraten

„Kleinvieh macht auch Mist“, lautet eine altbekannte Weisheit. Ähnliches gilt auch für die von Ihnen angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter. Auch wenn gerade geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) vom Preis her gering erscheinen, können sie dennoch einen großen Einfluss haben. Das liegt nicht zuletzt an den speziellen Voraussetzungen, die Sie unbedingt beachten müssen.

Timm Haase

18.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Wann ein GWG überhaupt vorliegt

Geringwertige Wirtschaftsgüter haben einen besonderen Stellenwert in jeder Buchhaltung, schließlich lässt sich mit ihnen fast direkt der Gewinn und damit die Steuerlast beeinflussen. Das liegt in erster Linie an den zahlreichen Varianten, die Sie bei der Abschreibung von GWG nutzen können.

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