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Fehler 1: Sie haben die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Ihrer Kunden nicht vorab geprüft
Erbringen Sie eine innergemeinschaftliche Lieferung, ist diese grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit – wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Oftmals vernachlässigt wird die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Ich zeige Ihnen, wie Sie diesen Fehler vermeiden.
Timm Haase
18.06.2026
·
1 Min Lesezeit
Wo oftmals der Fehler liegt
Stellen Sie sich folgenden Ausgangsfall vor: Sie sind Unternehmer und produzieren Spezialbleche für die Industrie. Ein Neukunde aus Spanien bestellt bei Ihnen Bleche im Wert von 50.000 €. Ihr Vertriebsmitarbeiter erfasst die Anfrage und nimmt die Daten des Kunden auf. Dazu gehören Rechnungs- und Lieferadresse sowie die spanische USt-IdNr. des Kunden.
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