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Fallpraxis Umsatzsteuer: Wann bei nachträglichem Fenstereinbau Ihr Vorsteuerabzug entfallen kann

In der Praxis werden viele Unternehmer durch eine nachträgliche Korrektur des Vorsteuerabzug überrascht. Ein Grund für uns, Ihnen einen solchen Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfer vorzustellen. Hier geht es um einen Unternehmer, der in sein Betriebsgebäude neue Fenster einbauen lässt, danach aber steuerfrei Umsätze erzielt. Wie immer in dieser Reihe können Sie prüfen, ob Sie diesem Sachverhalt in Ihrem Unternehmen auch so lösen würden.

Jörg Wilde

05.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Sachverhalt: Anwendung des § 15a UStG auf die Modernisierung der Fenster

Unternehmer Bernd Müller hat im Jahr 2001 ein bebautes Grundstück in Essen für 500.000 € zzgl. 95.000 € Umsatzsteuer erworben. Die Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG wurde ordnungsgemäß ausgeübt, und Herr Müller machte die Vorsteuer geltend. Das Gebäude nutzte er von 2001 bis Januar 2025 ausschließlich für sein Unternehmen, mit dem er nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt.

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