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Fallpraxis Umsatzsteuer: So verkaufen Sie ein zerstörtes Wirtschaftsgut korrekt als Schrott
Erneut haben wir einen Fall aus Praxis der Betriebsprüfung. In diesem Fall geht es um einen Bauunternehmer, der einen Kran angeschafft hat, der nach 30-monatiger Nutzung durch einen Sturm unbrauchbar und danach zum Schrottpreis veräußert wird. Wie immer können Sie für sich prüfen, ob Sie diesen Fall auch so gelöst hätten.
Jörg Wilde
02.09.2024
·
2 Min Lesezeit
Sachverhalt: Verkauf eines durch einen Sturm zerstörten Krans
Bauunternehmer Christian Jung hat im Januar 2022 einen Baukran zum Preis von 600.000 € zzgl. 114.000 € Umsatzsteuer erworben. Der Baukran wurde in den Jahren 2022 und 2023 ausschließlich für umsatzsteuerpflichtige Bauaufträge genutzt. Im Jahr 2024 nutzte Christian Jung den Baukran für den Bau seines eigenen Einfamilienhauses in Düsseldorf. Im Juni 2024 wird der Kran durch einen Sturm zerstört. Als Folge der Zerstörung verkauft Jung den Kran zum Schrottwert von 20.000 € an einen örtlichen Schottunternehmer.
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