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Fallpraxis Umsatzsteuer: So funktioniert eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu Ihren Gunsten

In dieser Woche haben wir einen Fall, der oftmals in der Praxis nicht so gelöst wird. Das Besondere ist hier, dass Sie dem Finanzamt oftmals aus Unkenntnis Steuern schenken. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie eine Vorsteuerberichtigung zu Ihren Gunsten durchführen können. Wie immer in dieser Reihe können Sie prüfen, ob Sie diesen Fall auch so gelöst hätten.

Jörg Wilde

17.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Sachverhalt: Umsatzänderung hin zu steuerpflichtigen Umsätzen

Claudia Klein ist 2023 ganzjährig als Versicherungsvertreterin tätig gewesen. Im Januar 2023 hatte Frau Klein einen Firmenwagen geleast. Hierzu musste sie eine Leasingsonderzahlung im Januar in Höhe von 10.000 € zzgl. 1.900 € Umsatzsteuer leisten. Da Claudia Klein aber nur steuerfreie Umsätze (§ 4 Nr. 11 UStG) erzielt, konnte sie die Vorsteuer nicht geltend machen. Seit dem 1.1.2024 hat Frau Klein ihr Geschäftsfeld vergrößert und erzielt seither zu 50 % Umsätze, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Der Firmenwagen ist von Beginn an dem Unternehmen zugeordnet.

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