Der besondere Tipp

EÜR und gemischte Nutzung eines Leasingfahrzeugs: Wie Sie nach dem jüngsten BFH-Urteil die Leasingsonderzahlung aufteilen müssen

Einnahmen-Überschussrechner dürfen Zahlungen im Zeitpunkt des Geldabflusses als Betriebsausgaben abziehen. Das gilt auch grundsätzlich für die Sonderzahlung im Rahmen eines Kfz-Leasings. Doch was gilt, wenn das Kfz einer gemischten Nutzung unterliegt? Diese Frage hat nun der BFH beantwortet und zwingt Sie zukünftig sehr genau zu rechnen (Urteil vom 12.3.2024, Az. VIII R 1/21).

Timm Haase

24.06.2024 · 2 Min Lesezeit

Darum ging es im Urteilsfall

Noch im Dezember des Streitjahres erwarb der Kläger ein Leasingfahrzeug. Dieses nutze er zu privaten Zwecken, zur Erzielung von selbstständigen Einkünften sowie auch zur Erzielung von Vermietungseinkünften.

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