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Endlich! Wie Sie ein Fahrtenbuch einreichen – ohne Ihr Berufsgeheimnis zu gefährden

Als Unternehmer sind Sie oft zur Verschwiegenheit verpflichtet – sei es als Anwalt, Arzt oder in einer anderen beratenden Tätigkeit. Ihre Mandanten oder Patienten vertrauen darauf, dass sensible Informationen nicht in falsche Hände geraten. Doch genau hier entsteht ein Problem: Das Finanzamt verlangt bei der Fahrtenbuchmethode detaillierte Angaben zu Ihren Geschäftsfahrten.

Jörg Wilde

17.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Was tun, wenn Sie die Identität Ihrer Kunden oder Mandanten schützen müssen? Das Finanzgericht Hamburg (Urteil vom 13.11.2024, Az. 3 K 111/21, Revision zugelassen!) hat entschieden, dass Schwärzungen erlaubt sind – aber nur in einem begrenzten Umfang. Schwärzen Sie zu viel, riskieren Sie die Verwerfung des gesamten Fahrtenbuchs. Schwärzen Sie zu wenig, könnten Sie gegen Ihre berufsrechtlichen Pflichten verstoßen.

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