Nutzen Sie jetzt 4.800 € statt 4.000 € aus
Bisher konnten Sie für die Betreuung Ihrer Kinder 2/3 der Betreuungskosten, maximal 4.000 €, als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie mussten demnach Aufwendungen von 6.000 € haben. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 steigt diese steuerliche Förderung auf 80 %, maximal 4.800 €, an. Da der Höchstbetrag von 6.000 € nicht erhöht wurde, können Sie nun 800 € mehr an Aufwendungen steuerlich geltend machen.
Diese Leistungen können Sie Kinderbetreuungskosten absetzen
Berücksichtigt werden z. B. Aufwendungen für
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