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Endlich: Mehr steuerliche Entlastung für die Betreuung Ihrer Kinder ab 2025

Kinder und den Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist nicht einfach. Doch nicht nur der zeitliche Aufwand ist enorm, auch die finanzielle Belastung durch Kinderbetreuungskosten & Co. wiegen schwer. Seit 2012 konnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Grenze der Sonderausgaben wurden nach 12 Jahren endlich mal erhöht.

Jörg Wilde

23.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Nutzen Sie jetzt 4.800 € statt 4.000 € aus

Bisher konnten Sie für die Betreuung Ihrer Kinder 2/3 der Betreuungskosten, maximal 4.000 €, als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie mussten demnach Aufwendungen von 6.000 € haben. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 steigt diese steuerliche Förderung auf 80 %, maximal 4.800 €, an. Da der Höchstbetrag von 6.000 € nicht erhöht wurde, können Sie nun 800 € mehr an Aufwendungen steuerlich geltend machen.

Diese Leistungen können Sie Kinderbetreuungskosten absetzen

Berücksichtigt werden z. B. Aufwendungen für

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