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Einspruchsfrist verpasst? Wie Sie bei der Umsatzsteuer auch nach Ablauf noch Ihr Recht durchsetzen können
Auch wenn Ihr Unternehmen oder Ihre steuerliche Beratung noch so gut organisiert ist, kann es vorkommen, dass die Einspruchsfrist für einen Steuerbescheid bereits abgelaufen ist und Ihnen auffällt, dass ein bestimmter Sachverhalt noch oder anders hätte berücksichtigt werden müssen. Zum Glück gibt es in diesen Fällen zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu Ihrem Recht kommen können.
Ann-Christin Hütte
05.12.2024
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2 Min Lesezeit
Ihre Änderungsmöglichkeit beim Umsatzsteuerbescheid nach § 164 Abs. 2 AO
Beispiel: 6 Wochen nach Erhalt der Umsatzsteuerbescheids 2023 taucht noch eine Rechnung für Büromaterial auf, die bereits im Jahr 2023 im Unternehmen eingegangen, aber aufgrund verschiedener Gründe noch nicht verbucht wurde. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen, Sie möchten aber trotzdem noch die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
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