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Einspruchsfrist: Aus diesem Grund gilt die Bekanntgabefiktion auch dann, wenn bei Ihnen an mehreren Tagen in der Woche keine Post zugestellt wird

Als Experte im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen wissen Sie, dass Sie nur dann einen wirksamen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen können, wenn dies innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat erfolgt. Entscheidend ist daher, wann diese Frist beginnt. Der BFH hat einen Fall betrachtet, in dem an mehreren Tagen innerhalb der Bekanntgabefiktion keine Postzustellung erfolgte. Was die Entscheidung für Sie bedeutet.

Timm Haase

28.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Darum geht es bei der Bekanntgabefiktion

Erhalten Sie einen fehlerhaften Steuerbescheid, haben Sie nach § 355 Abs. 1 AO einen Monat Zeit, um gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch einzulegen. Versäumen Sie die Einspruchsfrist, wird der Bescheid im schlechtesten Fall mitsamt dem Fehler bestandskräftig – zu Ihren Ungunsten. Damit Sie Ihren Einspruch rechtzeitig einlegen können, müssen Sie genau wissen, wie viel Zeit Ihnen bleibt. Der Ihnen zur Verfügung stehende Monat beginnt mit der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.

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