News
Einspruchsfrist: Aus diesem Grund gilt die Bekanntgabefiktion auch dann, wenn bei Ihnen an mehreren Tagen in der Woche keine Post zugestellt wird
Als Experte im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen wissen Sie, dass Sie nur dann einen wirksamen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen können, wenn dies innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat erfolgt. Entscheidend ist daher, wann diese Frist beginnt. Der BFH hat einen Fall betrachtet, in dem an mehreren Tagen innerhalb der Bekanntgabefiktion keine Postzustellung erfolgte. Was die Entscheidung für Sie bedeutet.
Timm Haase
28.05.2025
·
2 Min Lesezeit
Darum geht es bei der Bekanntgabefiktion
Erhalten Sie einen fehlerhaften Steuerbescheid, haben Sie nach § 355 Abs. 1 AO einen Monat Zeit, um gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch einzulegen. Versäumen Sie die Einspruchsfrist, wird der Bescheid im schlechtesten Fall mitsamt dem Fehler bestandskräftig – zu Ihren Ungunsten. Damit Sie Ihren Einspruch rechtzeitig einlegen können, müssen Sie genau wissen, wie viel Zeit Ihnen bleibt. Der Ihnen zur Verfügung stehende Monat beginnt mit der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!