Beginnen wir mit einem typischen Sachverhalt aus meinen täglichen Prüfungen: Sie legen einen Pkw mit einem Teilwert von 60.000 € in Ihre GmbH ein. Der Pkw wird im Anlagevermögen der GmbH aufgenommen und ab dann jährlich mit 20.000 € abgeschrieben. Ihr steuerlicher Vorteil liegt also in der jährlichen Abschreibung.
Doch ist das wirklich schon alles? Schließlich übertragen Sie Ihrer Kapitalgesellschaft unentgeltlich ein Wirtschaftsgut zum wirtschaftlichen Nutzen und Wertverbrauch. Diese Übertragung soll sich aber für Sie lohnen. Der Fiskus sieht in solchen Fällen vor, dass der Wert der Einlage (hier der Pkw) im Rahmen der Gewinnausschüttungen steuerfrei berücksichtigt wird.