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Einlagen in Ihre GmbH: So machen Sie Ihrem Finanzamt kein Steuergeschenk

Legen Sie Wirtschaftsgüter oder auch Kapital in Ihre GmbH oder UG ein, sollten Sie beachten, dass Ihre Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit ist. Dies bedeutet, dass Ihre GmbH oder UG Eigentümerin der Sache wird. Richtig behandelt, ist Ihre Einlage steuerbegünstigt. Meine Prüfererfahrungen zeigen jedoch, dass diese Steuerbegünstigung häufig nicht in Anspruch genommen wird – oftmals, weil ihre Möglichkeiten nicht ausreichend bekannt sind.

Jörg Wilde

14.06.2026 · 4 Min Lesezeit

Beginnen wir mit einem typischen Sachverhalt aus meinen täglichen Prüfungen: Sie legen einen Pkw mit einem Teilwert von 60.000 € in Ihre GmbH ein. Der Pkw wird im Anlagevermögen der GmbH aufgenommen und ab dann jährlich mit 20.000 € abgeschrieben. Ihr steuerlicher Vorteil liegt also in der jährlichen Abschreibung.

Doch ist das wirklich schon alles? Schließlich übertragen Sie Ihrer Kapitalgesellschaft unentgeltlich ein Wirtschaftsgut zum wirtschaftlichen Nutzen und Wertverbrauch. Diese Übertragung soll sich aber für Sie lohnen. Der Fiskus sieht in solchen Fällen vor, dass der Wert der Einlage (hier der Pkw) im Rahmen der Gewinnausschüttungen steuerfrei berücksichtigt wird.

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