FRAGE: Ich habe mir vor 2 Jahren einen Neuwagen gekauft. Er kostete 40.000 € zzgl. 7.600 € Umsatzsteuer. Den Wagen habe ich privat genutzt. Im Januar 2025 habe ich ein Unternehmen gegründet. Nun will ich den privaten Wagen in meinen Betrieb einlegen und den Vorsteuerabzug zumindest zeitanteilig erhalten.
Kann ich den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten noch nach § 15a UStG nachholen?