Tax-News

Einfuhr durch den Lieferer: Achten Sie auf diese häufig unterschätzte Steuerfalle

Wenn Sie Waren aus einem Drittland in die Europäische Union einführen, gilt zunächst die Grundregel: Der Ort der Lieferung richtet sich nach dem Beginn der Beförderung. In diesen Fällen liegt dieser also außerhalb der EU. § 3 Abs. 8 UStG durchbricht diese Systematik jedoch bewusst, und zwar immer dann, wenn der Lieferer Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist.

Jörg Wilde

18.05.2026 · 2 Min Lesezeit

In diesen Fällen greift die Regelung für Sie

Die Vorschrift kommt zur Anwendung, wenn 3 Voraussetzungen erfüllt sind:

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