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Eindeutiges BFH-Urteil: In diesem (fast) alltäglichen Fall dürfen Sie die Umzugskosten Ihrer Mitarbeiter nicht steuerfrei übernehmen
Die Arbeit aus dem heimischen Homeoffice heraus hat sich etabliert. Zugegebenermaßen können Tätigkeiten effektiver im eigenen Arbeitszimmer als beispielsweise am Esstisch der Familie durchgeführt werden. Aber ist ein Umzug in eine größere Wohnung aufgrund des fehlenden Arbeitszimmers beruflich veranlasst? Was der BFH zu dieser Frage entschieden hat (Urteil vom 5.2.2025, Az. VI R 3/23).
Timm Haase
15.05.2025
·
2 Min Lesezeit
Dieser Fall wurde verhandelt
Ich gebe es unumwunden zu: Ich arbeite lieber im Homeoffice als im betrieblichen Büro. Aber ohne eigenes Arbeitszimmer wäre das nur schwer möglich. Ähnlich erging es auch dem Kläger, dessen Fall dem BFH zur Klärung vorlag. Er lebte in einer 3-Zimmer-Wohnung und nutzte zu Beginn der Corona-Pandemie sein Wohn- bzw. Esszimmer als Arbeitsort. Aus Platzgründen war die Einrichtung eines eigenen Arbeitszimmers nicht möglich.
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