Schwester gewährte ihrem Bruder ein Darlehen
Das ist wahre Geschwisterliebe: Die Schwester stellte ihrem Bruder ein Darlehen in Höhe von 1.875.768,05 € zur Verfügung und berechnete hierfür einen Zinssatz von 1 %. Der Darlehensvertrag datiert vom 3.11.2016, das Darlehen galt als zum 1.1.2016 ausgezahlt und wurde auf unbestimmte Zeit gewährt. Es konnte mit einer Frist von 12 Monaten erstmals zum 31.12.2019 gekündigt werden.
Das Finanzamt erließ einen Schenkungsteuerbescheid über 229.500 €. Es unterstellte einen steuerpflichtigen Erwerb von 785.008 €. In der verbilligten Überlassung der Darlehenssumme sah der Fiskus eine freigebige Zuwendung. Die Differenz ermittelte er zwischen dem tatsächlich vereinbarten Zinssatz von 1 % und dem sich aus dem Bewertungsgesetz für eine einjährige Laufzeit mit 5,5 % ergebenden Satz. Da der Darlehensvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, errechnetet das Finanzamt den Nutzungsvorteil mit dem 9,3-fachen des Jahreswerts in Höhe von 84.409,56 € (1.875.768,05 € x 4,5 %), also mit 785.008,91 €.
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