Im Urteilsfall hatte ein Rechtsanwalt und Notar einen Mietvertrag abgeschlossen. Die Miete wurde von seinem Geschäftskonto auf das Mietkonto der Ehefrau überwiesen. Hierfür hatte ihm seine Frau eine Vollmacht erteilt. Diese nutzte er, um Gelder auf ein anderes Konto seiner Ehefrau bei der Bank X zu überweisen.
Nachdem das Geld dort eingegangen war, veranlasste der Rechtsanwalt weitere Überweisungen auf sein Geschäftskonto bei der Bank Y.