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Egal, ob auf Papier, als PDF oder in rein elektronischer Form: So sichern Sie sich stets den Vorsteuerabzug aus Ihren Eingangsrechnungen

Ganz klar: Ohne ordnungsgemäße Rechnung bleibt Ihnen der Vorsteuerabzug verwehrt. Dabei spielt das Format grundsätzlich keine Rolle. Ärgerlich wird es dann, wenn der Betriebsprüfer Fehler aufdeckt und Ihnen den Vorsteuerabzug nachträglich versagt. Ich zeige Ihnen, auf welche Punkte Sie bei der Rechnungsprüfung unbedingt achten müssen.

Timm Haase

28.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Warum es für Sie teuer werden kann

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie haben den Betriebsprüfer zu Gast, der sich das Jahr 2022 anschaut. Dabei stößt er auf eine Eingangsrechnung, aus deren Leistungsbeschreibung er nicht schlau wird. Angegeben ist lediglich „vereinbarte Dienstleistungen“. Nach dem Hinweis des Prüfers nehmen Sie Kontakt zum Leistungserbringer auf und stellen fest, dass dessen Unternehmen im Jahr 2024 aufgrund einer Insolvenz liquidiert worden ist.

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