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E-Rechnungspflicht seit 1.1.2025: Wie Sie jetzt die angepassten GoBD erfüllen

Seit Januar 2025 ergab sich wegen der Einführung der E-Rechnung an einigen Stellen Änderungsbedarf bei der ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD). Das BMF hat reagiert und mit Schreiben vom 14.7.2025 (Gz. IV D 2 - S 0316/ 00128/005/088) die Änderungen veröffentlicht. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Ann-Christin Hütte

06.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Zum 1.1.2025 (Übergangsfristen bis Ende 2027) wurde bei B2B-Umsätzen im Inland der Austausch von E-Rechnungen verpflichtend eingeführt. Rechnungen müssen mit Einführung der E-Rechnung in einem standardisierten Format ausgetauscht werden. Auch wenn die E-Rechnungen schrittweise bis Ende 2027 eingeführt werden, war jetzt bereits eine Neuordnung der Regeln für die Rechnungserstellung und Rechnungsaufbewahrung erforderlich. Das BMF hat reagiert und am 14.7.2025 ein BMF-Schreiben veröffentlicht, das Klarheit schaffen soll.

Keine doppelte Archivierung

Unternehmen müssen, wenn sie elektronische Rechnung erstellt haben, zukünftig kein Rechnungsdoppel auf Papier oder als gesichertes PDF-Dokument mehr erstellen. Entscheidend ist, dass im System jederzeit ein inhaltlich identisches Duplikat abgerufen werden kann.

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