Zum 1.1.2025 (Übergangsfristen bis Ende 2027) wurde bei B2B-Umsätzen im Inland der Austausch von E-Rechnungen verpflichtend eingeführt. Rechnungen müssen mit Einführung der E-Rechnung in einem standardisierten Format ausgetauscht werden. Auch wenn die E-Rechnungen schrittweise bis Ende 2027 eingeführt werden, war jetzt bereits eine Neuordnung der Regeln für die Rechnungserstellung und Rechnungsaufbewahrung erforderlich. Das BMF hat reagiert und am 14.7.2025 ein BMF-Schreiben veröffentlicht, das Klarheit schaffen soll.
Keine doppelte Archivierung
Unternehmen müssen, wenn sie elektronische Rechnung erstellt haben, zukünftig kein Rechnungsdoppel auf Papier oder als gesichertes PDF-Dokument mehr erstellen. Entscheidend ist, dass im System jederzeit ein inhaltlich identisches Duplikat abgerufen werden kann.