Warum es nicht nur auf den Inhalt ankommt
Bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen steht die Sicherung eben dieses Abzuges an oberster Stelle. Entscheidend ist dabei die Kontrolle sämtlicher Eingangsrechnungen. Schließlich wird es ärgerlich und unter Umständen auch teuer, wenn ein Betriebsprüfer nach Jahren einen Fehler in einer Eingangsrechnung entdeckt.
Beispiel: Bei Ihnen prüft das Finanzamt das Jahr 2021. Der Prüfer stößt auf eine Eingangsrechnung, bei der die Leistungsbeschreibung keine Rückschlüsse auf die bezogene Leistung zulässt. Sie kontaktieren den Leistungserbringer und bitten um Korrektur der Rechnung. Dabei stellen Sie fest, dass das Unternehmen bereits 2022 in die Insolvenz gegangen und anschließend liquidiert worden ist. Eine Chance auf die Rettung Ihres Vorsteuerabzugs haben Sie damit nicht mehr.