Kfz-Steuerbefreiung bis längstens zum 31.12.2035
Sofern Sie ein Elektrofahrzeug in der Zeit vom 18.5.2011 bis 31.12.2030 zulassen, erhalten Sie ab dem Tag der Zulassung eine Kfz-Steuerbefreiung von 10 Jahren; längstens allerdings bis zum 31.12.2035. Wenn Sie von der maximalen Steuerersparnis profitieren wollen, müssen Sie schnell sein und Ihren E-Pkw bis zum 31.12.2025 zulassen.