Regulär anzuwenden ist das neue Schema für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 beginnen. Damit wird die Taxonomie insbesondere für das Wirtschaftsjahr 2027 bzw. 2027/2028 relevant. Auch Eröffnungsbilanzen fallen darunter, wenn sie nach diesem Stichtag aufzustellen sind.
Eine frühere Nutzung ist möglich: Für 2026 bzw. 2026/2027 beanstandet die Finanzverwaltung den Einsatz der neuen Taxonomie nicht. Testübermittlungen sollen voraussichtlich ab November 2026 möglich sein, Echtfälle ab Mai 2027.