Diese Steuerförderung ist für Sie möglich
Die Förderung energetischer Maßnahmen an eigengenutzten Wohngebäuden lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme sowie im darauffolgenden Kalenderjahr können Sie jeweils 7 % Ihrer Aufwendungen geltend machen – dabei jeweils höchstens 14.000 €.
- Im übernächsten Kalenderjahr sind 6 % der Aufwendungen möglich – maximal 12.000 €.
- Damit ergibt sich ein Gesamthöchstbetrag von 40.000 € je begünstigtem Objekt.
Wie sich die Förderung auf Ihre Einkommensteuer auswirkt