Frage: In unserem Unternehmen arbeiten neben Festangestellten auch viele Aushilfen. Besonders betroffen ist unsere Werkskantine. Hier ist es immer schwierig, Aushilfen zu finden. Wir müssen in der Woche 21 Stunden abdecken. Bisher haben wir die Arbeit auf 2 Aushilfen verteilt. Jetzt ist eine längerfristig ausgefallen. Können wir ihr den Lohn trotzdem zurechnen?
Antwort: Sie sprechen ein typisches Praxisproblem an, von dem tausende Unternehmen betroffen sind. Leider muss ich Ihnen aber sagen, dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist. Sie setzen sich als Verantwortlicher einem Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsabgaben aus. Neben einer Strafzahlung kann Ihr Vorgehen für Ihr Unternehmen sehr teuer werden, denn die Sozialversicherung fordert neben dem Beitrag hohe Säumniszuschläge.