Leserfrage

Dürfen wir noch Monatslisten als Arbeitszeitnachweis für unsere Minijobber führen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

01.11.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Vor einigen Wochen habe ich das Unternehmen gewechselt und arbeite nun in einem Handwerksbetrieb. Im Rahmen meiner Einarbeitung ist mir aufgefallen, dass für die Mitarbeiter, die als Minijobber arbeiten, Monatslisten geführt werden. Hier wird immer nur angekreuzt, wann der jeweilige Mitarbeiter gearbeitet hat. Ich bin überzeugt, dass dies nicht mehr zulässig ist, und möchte die Arbeitszeiterfassung umstellen.

Antwort: In der Praxis sehe ich noch immer Unternehmen, die für ihre Minijobber eine Monatsübersicht führen. Hier wird nur angekreuzt, an welchem Tag der jeweilige Mitarbeiter gearbeitet hat. Diese Angaben entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorgaben. Sofern Sie diese Monatsübersichten in Ihrem Unternehmen noch einsetzen bzw. vorfinden, entsorgen Sie sofort sämtliche Vordrucke.

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