Leserfrage

Dürfen wir die Kosten für einen Auslandssprachkurs steuerfrei übernehmen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

05.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Seit einigen Wochen hat meine Firma einen wichtigen neuen Großkunden. Dieser hat seinen Hauptsitz in Spanien. Aus diesem Grund ist es im Moment etwas schwierig mit der Kommunikation. Noch erfolgt diese in Englisch. Mittelfristig möchte ich aber mehrere Mitarbeiter befähigen, auch Spanisch sprechen zu können. 2 „Freiwillige“ habe ich schon gefunden, die an einem Intensiv-Sprachkurs in Madrid teilnehmen würden. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich diese Kosten übernehmen darf. Oder liegt hier steuerpflichtiger Arbeitslohn vor? Immerhin werden die Kollegen 2 schöne Wochen in Spanien verbringen können.

Antwort: Ihre Bedenken sind durchaus begründet. Aber zunächst der Reihe nach. Grundsätzlich erkennt das Finanzamt die Kosten von Sprachkursen an. Voraussetzung ist, dass diese nicht privat veranlasst sind, sondern die Teilnahme im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse Ihres Unternehmens erfolgt. Diesen Punkt sehe ich unkritisch, schließlich haben Sie das Argument des spanischen Großkunden auf Ihrer Seite.



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