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Doppelte Haushaltsführung: Erstatten Sie Ihrem Arbeitnehmer die Kosten, müssen Sie dieses Urteil kennen
Entstehen einem Ihrer Arbeitnehmer notwendige Mehraufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung, dürfen Sie diese Kosten steuerfrei erstatten. Doch gilt das auch für eine unter Umständen anfallende Zweitwohnungssteuer? Ja, hat jüngst der BFH mit Urteil vom 13.12.2023 (Az. VI R 30/21, veröffentlicht am 4.4.2024) entschieden. Zumindest unter einer bestimmten Voraussetzung.
Timm Haase
29.04.2024
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1 Min Lesezeit
Dieser Fall wurde verhandelt
Die Klägerin mietete eine Zweitwohnung in München und damit in der Nähe Ihres Arbeitsortes. Ihr Haupthausstand und Lebensmittelpunkt befand sich weiter von diesem entfernt, sodass sie unzweifelhaft eine doppelte Haushaltsführung begründete.
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