Werden Sie aktiv und stimmen Sie der elektronischen Bescheidübermittlung zu
Schon jetzt kommunizieren Sie mit Ihrem Finanzamt bereits in vielen Bereichen elektronisch: Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen übermitteln Sie über eine Software bzw. über www.elster.de elektronisch an den Fiskus. Ebenfalls sind Sie verpflichtet, Ihre Körperschaft- oder auch Umsatzsteuererklärung an Ihr Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Was liegt da näher, als auch den Steuerbescheid elektronisch zu erhalten?