Nach § 4 Abs. 4a EStG sind nicht alle Schuldzinsen als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Die Gesellschafter müssen für diese Schuldzinsen also Steuern zahlen. Für Sie als Gesellschaft bedeutet das, dass Sie in der Steuererklärung für Ihre Personengesellschaft die nichtabzugsfähigen Schuldzinsen gesondert ermitteln müssen.
Investitionsbedingte Schuldzinsen fallen nicht unter diese Regelung
Schuldzinsen, die auf Kredite anfallen, die Sie für betriebliche Investitionen genutzt haben, sind zu 100 % als Betriebsausgaben abziehbar. Dazu zählen beispielsweise: