Das ist die Grundlage für die amtlichen Sachbezugswerte
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich die „Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ vorgelegt. Trotz Entwurfsstatus und fehlendem Beschluss des Bundesrats: Sie können bereits jetzt fest mit den Rechengrößen für das kommende Jahr planen. Änderungen zwischen den vorläufigen und den finalen Werten hat es bislang noch nie gegeben.
Neuerungen ergeben sich nicht nur bei den Sachbezugswerten für Verpflegung, sondern auch bei denen für die Gewährung von Unterkünften. Die Anpassungen orientieren sich dabei an der Entwicklung der Verbraucherpreise.