Was behandelt Ihr Finanzamt als eine Einlage?
Steuerlich bedeutet Einlage: Sie bringen etwas aus Ihrer Privatsphäre dauerhaft in Ihr Betriebsvermögen ein, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Das klingt simpel, hat aber eine klare rechtliche Grundlage: § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert Einlagen als „alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat“.