Mit Ende der Festsetzungsfrist ist für den Fiskus alles vorbei
Normalerweise werden Sie von Fristen und Terminen getrieben. Doch jetzt ist es einmal anders. Lässt sich der Fiskus zu viel Zeit, droht den Beamten die Festsetzungsverjährung. Sollte dies passieren, haben Sie allen Grund zur Freude. Die Steuerfestsetzung ist Geschichte. Sie brauchen Sie nicht mehr zu zahlen und können die Zahlungsaufforderung ignorieren. Das „Grundgesetz“ der Finanzverwaltung, die Abgabenordnung, bestimmt in § 169, dass ein Steuerbescheid nur dann geändert werden kann, wenn die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist. In der Praxis haben Sie es in aller Regel mit einer diese 3 Fristen zu
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