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Diese Ausnahmen bei der E-Rechnung gelten auch für Ihr Unternehmen

Die E-Rechnung kommt und wird auch in Ihrem Unternehmen früher oder später Einzug halten. Wir haben in dieser Sonderausgabe bisher nur von Pflichten gesprochen. Wie aber sieht es mit Ausnahmen von diesen Verpflichtungen aus? Das Bundesministerium für Finanzen hat sich dazu in den FAQ zur E-Rechnung geäußert.

Dennis Kusel-Stegen

20.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Für diese Lieferungen und Leistungen gelten die Regelungen nicht

Die Pflicht eine E-Rechnung auszustellen, orientiert sich an der allgemeinen umsatzsteuerlichen Rechnungspflicht. Die Regellungen zur verpflichtenden E-Rechnung gelten folglich nicht für

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