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Diese Aufwendungen betrachtet Ihr Finanzamt als Anschaffungskosten

Wenn Sie eine Bestandsimmobilie als Betriebsgebäude oder Mietwohngebäude erwerben, fallen oftmals auch Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an. Mit guter Planung lassen sich einzelne Maßnahmen so gestalten, dass Sie den bestmöglichen steuerlichen Effekt erzielen.

Jörg Wilde

04.05.2026 · 3 Min Lesezeit

Bei diesen Aufwendungen spricht Ihr Finanzamt von Anschaffungskosten

Aufwendungen, die Sie tätigen, um ein erworbenes Gebäude in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sind Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB). Sie erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und können nicht sofort abgezogen werden. Hier kann es sich um folgende Aufwendungen handeln:

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